Eine Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie kann helfen, gesundheitliche Probleme zu vermeiden oder bestehende Erkrankungen zu verbessern. Doch viele schrecken vor den Kosten zurück. Die gute Nachricht: In vielen Fällen unterstützt die gesetzliche Krankenkasse die Ernährungsberatung finanziell – sogar ohne Überweisung vom Arzt.
Bei einer privaten Krankenversicherung, läuft der Prozess etwas anders ab. Fragt mich gerne oder macht eine kostenlose Erstberatung aus.
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherungen
Was die Kassen übernehmen müssen, steht im Sozialgesetzbuch V.
Es wird unterscheiden sie zwischen Prävention und Therapie. Die Krankenkassen zahlen also Kurse zur Vorbeugung von Krankeiten und als Ernährungstherapie, wenn man bereits eine Erkrankung hat.
Wie man an den Zuschuss kommt unterscheidet sich.
Präventionskurse nach § 20 SGB V
Schon bevor man eine ernährungsmitbedingte Krankheit hat, bekommt man von den gesetzlichen Krankenkassen Zuschüsse – als Prävention. Zum Beispiel Ernährungskurse, die auf eine gesunde Lebensweise abzielen.
Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen:
- die Kosten für solche zertifizierten Präventionskurse werden von den Krankenkassen bezuschusst oder sogar vollständig übernommen.
- Wichtig ist, dass der Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert ist.
- Die Erstattung liegt meist zwischen 75 und 100 % der Kursgebühr.
- Einige Kassen zahlen bis zu 300€ pro Kurs.
- Zertifizierte Kurse findet man auf den Websites der Krankenkassen.
Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, beispielsweise bei Erkrankungen wie Diabetes, Adipositas oder einer Nahrungsmittelunverträglichkeit, kann eine individuelle Ernährungstherapie nach § 43 SGB V in Anspruch genommen werden.
Das braucht man dafür:
- eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (eine Art Rezept für die Ernährungsberatung). Eine Vorlage gibt es hier.
- einen Kostenvoranschlag von einem Ernährungsberater oder Beraterin,
- die meisten Krankenkassen übernehmen einen großen Teil der Kosten (oft bis zu 85 %), wenn die Beratung durch einen zertifizierten Ernährungsberater erfolgt.
Schritt-für-Schritt: So geht die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
- Notwendigkeitsbescheinigung holen: Lasst euch eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen. Einfach die Ärztin oder den Arzt drauf ansprechen. Die meisten machen das gerne.
- Passende/n Ernährungsberater*in finden: Achte darauf, dass sie/er eine Zertifizierung hat (z. B. DGE, VDD, VDOE oder QUETHEB) oder in diesen Verbänden Mitglied ist.
- Kostenvoranschlag einholen: Der/die Ernährungsberater*in kann euch ein Angebot über die voraussichtlichen Kosten geben.
- Antrag bei der Krankenkasse stellen: reicht die Unterlagen ein und wartet auf die Genehmigung der Kasse.
- Beratung beginnen: Nach der Genehmigung könnt ihr mit der Ernährungsberatung starten. Meist müsst ihr in Vorleistung gehen. Ihr könnt euren Anspruch aber auch abtreten. Fragt gerne nach.
- Zuschuss erhalten: Nach der Therapie reicht ihr eine Zahlungs- und Teilnahmebestätigung bei der Krankenkasse ein. Den Zuschuss erhaltet ihr auf euer Konto.

Online-Ernährungskurse werden auch erstattet
Viele Krankenkassen bieten mittlerweile auch Zuschüsse für Online-Ernährungskurse an. Die Voraussetzungen sind hier ähnlich:
- Der Kurs muss von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein.
- Ihr müsst eine Mindestteilnahme nachweisen (z. B. 80 % der Sitzungen absolvieren).
- Nach erfolgreicher Teilnahme könnt ihr die Rechnung und die Teilnahmebestätigung bei deiner Krankenkasse einreichen.
- Die Rückerstattung erfolgt dann direkt auf dein Konto.
Der Zuschuss reicht oft die Kosten des Kurses zu begleichen. Mein Online-Ernährungskurs ist für die meisten gesetzlich Versicherten damit kostenlos.
Falls ihr weitere Fragen habt oder Hilfe braucht, schreibt gerne einen Kommentar, eine E-Mail oder bucht ein kostenloses Erstgespräch.